Ortsrecht - Die Satzungen der Stadt Hamm
Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Hamm vom 12.12.2019
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 die folgende Satzung beschlossen.
Sie beruht auf nachstehenden Vorschriften:
§§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NW. 2023),
§§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18.12.1975 (GV. NW. S. 706/SGV. NW. 2061),
§§ 2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV. NW. 610),
- jeweils in der gegenwärtig geltenden Fassung-.
§ 1 Gebührensätze
Die nach § 7 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamm zu entrichtenden Benutzungsgebühren betragen für 1 m Grundstücksseite jährlich:
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Hamm vom 19.12.2018 außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vom Rat der Stadt Hamm in seiner Sitzung am 10.12.2019 beschlossene Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Hamm vom 12.12.2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV. NRW 2023 – in der z. Z. geltenden Fassung – kann gem. § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Hamm vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Hamm, 12.12.2019 gez. Thomas Hunsteger-Petermann - Oberbürgermeister
Veröffentlicht im Westfälischen Anzeiger, Ausgabe Nr. 296 vom 21.12.2019
Informationen zum Thema "Straßenreinigungsgebühren" finden Sie hier:
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Informationen des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm können Sie hier erhalten: Link zum ASH